Bis zu wem oder was?

»Heißt das ›bis zu zwölf Monaten‹ oder ›bis zu zwölf Monate‹ dauert es,« wurde die Gesellschaft für deutsche Sprache am Sprachberatungstelefon 0611-999-5555 gefragt (Mo.-Fr. 9-1230, Mo.-Do. 14-16 Uhr), »bei Jungvögeln, um flügge zu werden?«

›Bis zu‹ kann mit Akkusativ (dem vierten Fall) oder Dativ (dem dritten) gebraucht werden.
Wenn ›bis zu‹ die Geschichte nur etwas genauer bestimmt wie hier, dann folgt der Akkusativ, also ›Monate‹ ohne n! Probieren kann man das so: Man läßt ›bis zu‹ weg. Wenn der Satz dann immer noch funktioniert, ist der Akkusativ fällig. ›Es dauert zwölf Monate, bis Jungvögel flügge werden‹, nicht wahr, das kann man sagen! ›Bis zu‹ ist dann ein ›Modalverb‹ und bestimmt das Verb, hier dauern, näher.

Bestimmt die Zeitangabe aber nicht ein Verb sondern ein Hauptwort näher, dann gehört sich der Dativ. »Kinder bis zu zwölf Jahren zahlen die Hälfte« ist dann richtig. Denn, Probe: »Kinder zu zwölf Jahren zahlen die Hälfte«, das wäre falsch.

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