»Namensrecht« – Personennamen

Was für Ortsnamen gilt, gilt das nicht auch für Personen? Daß man sie deutsch schreiben soll – oder gerade nicht, um den Benannten mit »seinem« Originalnamen zu beehren? Gewiß, wenn man jemanden direkt anspricht, einen Brief adressiert, dann wird man sich um den ihm gewohnten Namen bemühen. Auf einen Briefumschlag nach England schreibt man nicht »Herrn und Frau John Major«, da ist Mr. angebracht oder Esq.

Schreibt man aber für deutsche Leser, dann, so meine ich, hat der oder die Benannte das Recht auf den eigenen Namen verloren. Der Schreiber ist Autor. Das gilt nur in Werbetexten nicht: Ein fremdes Warenzeichen sollte richtig gesetzt und gekennzeichnet werden. Es darf selbst in veränderter Schreibweise, wenn sie mit dem Original verwechselbar ist, nicht einfach verwendet werden, etwa »Micro Soft«. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt dazu.

In einem deutschen journalistischen Text sollten alle Namen so gewählt werden, daß die Leser sie verstehen, sie möglichst leicht behalten können, aussprechen können. Außerdem gelten Rechtschreibregeln. Das geht bei der Groß- und Kleinschreibung am Wortanfang los, setzt sich mit dem Verbot einzelner großer Buchstaben im Wort fort, und endet sprachlich bei »Friedrich« statt »Bedrich« Smetana – zugegeben politisch nicht korrekt, aber für jedermann aussprechbar und in jedem Word korrekt tippbar (denn über Bedrichs r müßte ein Hatschek stehen, den wir hier nicht haben). Auf »VW-Chef« Piëchs Visitenkarte steht gewiß nichts von »Chef«, und doch ist er damit kurz und prägnant bezeichnet. Trotzdem müssen Sie den Boxer Muhammad Ali nicht wie ursprünglich Cassius Clay nennen – obwohl das Durcheinander mit neuen, vom Träger selbst bestimmten Namen dabei deutlich wird.

Aber das kommt schon durch das neue Namensrecht: Ich hätte mich bei meiner Hochzeit auch Harms nennen können: Fritz Harms. Auch nicht schlecht.

Siehe auch meine Empfehlung zu Ortsnamen.
Fritz@Joern.Dewww.Joern.De – ©Fritz Jörn MIM, MMII
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